Schulungen und Workshops
Einführung in die Hygiene-Grundlagen
Im Lebensmittelbereich – Hersteller und Gastronomie – sind zwei Schulungen verpflichtend. Je nachdem in welchem Bereich der Mitarbeitet tätig ist, benötigt er eine oder beide Schulungen.
1. Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetzt (IfSG)
2. Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetzt (IfSG)
Hygieneschulung gemäß LMHV (EG) Nr. 852/2004
Wer?
Alle Beschäftigten, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, also diese verarbeiten, herstellen oder in Verkehr bringen, sind zur Hygieneschulung verpflichtet.
Themen?
Die Themen werden gemäß "Basis-Hygieneverordnung" geschult. Dabei werden alle Bereiche der Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene vermittelt.
Häufigkeit?
Das Wissen sollte jährlich aufgefrischt und vertieft werden. Hier ist auch eine Kombination mit der Belehrung nach §43 und §42 IfSG möglich.
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