Schulungen und Workshops

Einführung in die Hygiene-Grundlagen

Schulung Hygiene und HACCP

Im Lebensmittelbereich – Hersteller (für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel), Gastronomie und Großküchen, sowie Cafés – sind zwei Schulungen verpflichtend.

Je nachdem in welchem Bereich der Mitarbeitet tätig ist, benötigt er eine oder beide Schulungen.


1. Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetzt (IfSG)

2. Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004


Des Weiteren ist die gelebte "Gute Hygiene Praxis" (GHP) das Werkzeug für sichere Lebensmittel. Um die Sicherheit der Lebensmittel gewährleisten zu können, ist ein HACCP-Konzept unerlässlich und Pflicht [Verordnung (EG) Nr. 852/2004, LMHV §4, DIN 10514:2024-07].

SCHULUNGEN

Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetzt (IfSG)

Wer?

Alle Beschäftigten, die mit leichtverderblichen Lebensmittel* arbeiten, also diese verarbeiten, herstellen oder in Verkehr bringen, sind zur Belehrung verpflichtet.


*Fleisch, Geflügelfleisch, Milch und Erzeugnisse aus Milch, Fische, Krebse oder sonstige Meeresfrüchte, Eiprodukte, Säuglings- oder Kleinkindernahrung, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackenen Anteilen, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden und Speisen mit Mayonnaise, Saucen, Nahrungshefe, rohe Sprossen, Keimlinge (+Samen) 

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Themen?

Ursachen für Lebensmittelinfektionen, Tätigkeitsverbot, Anzeichen von Krankheiten und Meldeflicht

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Häufigkeit?

Erstbelehrung: max. 3 Monate vor beginn der ersten Tätigkeit im Lebensmittelbereich (durch das Gesundheitsamt)


Folgebelehrung: alle 2 Jahre

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Hygieneschulung gemäß LMHV §4 und Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004

Wer?

Alle Beschäftigten, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen, also diese verarbeiten, herstellen oder in Verkehr bringen, sind zur Hygieneschulung verpflichtet.

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Themen?

Die Themen werden gemäß "Hygieneverordnung" geschult. Dabei werden alle Bereiche der Personal-, Betriebs- und Lebensmittelhygiene vermittelt.


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Häufigkeit?

Das Wissen muss mind. 1x jährlich aufgefrischt und vertieft werden (DIN 10514). Hier wird die Belehrung nach §43 und §42 IfSG ebenfalls in der Schulung aufgefrischt.

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Schulung für HACCP-Verantwortliche Basic

Wer?

Alle HACCP-Verantwortlichen, die das HACCP-Konzept erstellen, pflegen, Inhalte daraus schulen und die Verantwortung für deren Umsetzung haben (Geschäftsführung, QMB, HACCP-Verantwortlicher,...).

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Themen?

Verantwortung, Produkt- und Prozessbeschreibung (inkl. Fließdiagramm), Durchführung der Gefahrenanalyse inkl. Korrekturmaßnahmen und Dokumentation, Beschaffenheit & Sauberkeit, Warenannahme, Lagerung & Beförderung, Temperaturmanagement, Schädlingsmonitoring, Abfälle, Personalhygiene, Hygieneschulung

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Häufigkeit?

Es wird empfohlen sich regelmäßig über (gesetzliche) Änderungen zu informieren. Dafür bietet sich die entsprechende Schulung an.

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WORKSHOPS

Workshop für HACCP-Verantwortliche Classic

Wer?

Alle HACCP-Verantwortlichen, die das HACCP-Konzept erstellen, pflegen, Inhalte daraus schulen und die Verantwortung für deren Umsetzung haben (Geschäftsführung, QMB, HACCP-Verantwortlicher,...).

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Themen?

Bearbeitung und Anpassung des bereits vorhandenen Konzepts, zu einem Dokument nach aktuellem Stand der Technik.

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Häufigkeit?

nach Bedarf

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Workshop für HACCP-Verantwortliche Premium

Wer?

Alle HACCP-Verantwortlichen, die das HACCP-Konzept erstellen, pflegen, Inhalte daraus schulen und die Verantwortung für deren Umsetzung haben (Geschäftsführung, QMB, HACCP-Verantwortlicher,...).

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Themen?

Erstellung eines komplett neuen HACCP-Konzepts nach aktuellem Stand der Technik.

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Häufigkeit?

nach Bedarf

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Zusammenarbeit mit

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